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Das neue Baurecht

Zum 1. Januar 2018 ist das

 

„Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts,

zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung,

zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und

zum maschinellen Siegel in Grundbuch und Schiffsregisterverfahren“

 

in Kraft treten.

 

Mit diesem Gesetz wurden die Vorschriften zum Kaufrecht und zum allgemeinen Werkvertragsrecht teilweise geändert und neu gefasst.

 

Daneben hat der Gesetzgeber nun den Bauvertrag in den §§ 650a bis 650h, den Verbraucherbauvertrag in den Vorschriften §§ 650i bis 650o, den Architekten- und Ingenieurvertrag in den §§ 650p bis 650t und den Bauträgervertrag in den §§ 650u und 650v geregelt.

 

Die neuen Vorschriften gelten für Bauverträge, die ab dem 01. Januar 2018 geschlossen wurden.

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Wir informieren Sie regelmäßig über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei, interessante Gerichtsreportagen sowie Neuerungen in der Gesetzesgebung.

Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018

Zum 01.01.2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Es sind nicht nur seit 2008 die Beträge für den Mindestunterhalt, sondern auch die Einkommensgruppen angehoben worden. Klicken Sie auf den folgenden Link um die ab dem 01.01.2018 geltende Düsseldorfer Tabelle herunterzuladen.

Düsseldorfer Tabelle 2018.pdf
PDF-Dokument [254.5 KB]

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenze

Ab dem 01.07.2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen. Der bisherige Grundbetrag in Höhe von 1.079,99 EUR wurde auf 1.140,00 EUR angehoben. Dieser Betrag erhöht sich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten.

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