Baurecht und Architektenrecht

Der Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht beschäftigt sich mit allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts.

 

Das private Baurecht beschäftigt sich mit allen Fragen des Bauvertragsrechts. So geht es hier um die Vergütung von Handwerkern und Bauunternehmen. Dies umfasst auch Ansprüche aus Nachträgen wie auch wegen Behinderungen und Bauunterbrechungen. Daneben geht es hier auch um Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten aus dem Bauvertrag, aus Leistungsstörungen und aus Verzug.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist das öffentliche Baurecht. Man unterscheidet zwischen Bauplanungsrecht, also Angelegenheiten betreffend das Verfahren und den Rechtsschutz bei Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. Daneben gibt es das Bauordnungsrecht, was sich mit dem Verfahren betreffend die Erteilung einer Baugenehmigung befasst, aber auch im Bereich des Baunachbarrechtes mit dem Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen Dritter.

 

Aus der Sicht der Bauherren geht es um Mängelansprüche auf Nacherfüllung, Schadensersatz, Ersatzvornahme, Minderung und Rücktritt. Ein weiteres Feld sind auch die Kündigungen von Bauverträgen.

 

Weiterhin umfasst die Tätigkeit des Fachanwalts für Baurecht und Architektenrecht mit dem Recht der Baubetreuer, der Bauträger, der Generalübernehmer sowie Generalunternehmer, verbunden mit der Prüfung und Erstellung entsprechender Bauverträge bzw. Bauträgerverträge. Daneben geht es weiter um Bausicherheiten und bis hin zu Bauinsolvenzen.

 

Das Architektenrecht umfasst im Wesentlichen sämtliche Vergütungsfragen des Architekten, aber auch anderer Sonderfachleute nach der HOAI, bis hin zur Haftung des Architekten für Planungsfehler oder Baumängel.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Florian F. P. Hesse

- Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht -

Sekretariat:  Anke Momber

Telefon: 02 03 / 29 87 86-14