Familienrecht

Der Fachanwalt für Familienrecht befasst sich mit sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Trennung und der Scheidung der Ehe, beginnend mit der Herbeiführung der Trennung bis hin zur Einreichung des Scheidungsantrages und zum Scheidungsspruch durch das Familiengericht.

 

In fast jedem Scheidungsverfahren findet von Amts wegen ein Verfahren auf Versorgungsausgleich statt. Dies betrifft den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen jeweiligen Rentenanwartschaften.

 

Ein ganz wesentlicher weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unterhaltsrecht. Beim Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen Familienunterhalt während bestehender Ehe, Trennungsunterhalt in der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung der Ehe und nachehelichen Ehegattenunterhaltsansprüchen für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung. Auch Kindesunterhalt wird nicht nur gegenüber minderjährigen Kindern, sondern auch gegenüber volljährigen Kindern geschuldet, jedenfalls solange diese sich noch in der Berufsausbildung befinden.

 

Neben dem Ehegattenunterhalt und dem Kindesunterhalt spielt mittlerweile auch immer mehr der Elternunterhalt eine Rolle. Die staatlichen Leistungsträger neigen immer mehr dazu, die Kinder pflegebedürftiger älterer Menschen auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Daneben gibt es auch noch den Unterhalt der nichtehelichen Mutter bzw. des nichtehelichen Vaters.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit ist das eheliche Güterrecht und dabei insbesondere Ansprüche auf Zugewinnausgleich, aber auch Ansprüche auf Aufteilung des Hausrates oder Zuteilung der ehelichen Wohnung. Insgesamt geht es hier um die Auseinandersetzung des in der Ehezeit erworbenen Vermögens. Teilweise bestehen hier auch Ansprüche, wenn die Parteien Gütertrennung vereinbart haben.

 

Der Fachanwalt für Familienrecht ist auch zuständig für Kindschaftssachen, also die Frage der elterlichen Sorge und das Umgangsrecht. Daneben beschäftigt er sich weiter mit Abstammungssachen, also Fragen der Feststellung der Vaterschaft bzw. der Anfechtung der Vaterschaft.

 

Daneben befasst sich der Fachanwalt für Familienrecht auch noch mit Gewaltschutzsachen, Lebenspartnerschaftssachen, Ehegattendarlehen und Schwiegerelterndarlehen sowie ehelichem Steuerrecht.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Florian F. P. Hesse

- Fachanwalt für Familienrecht -

Sekretariat:  Anke Momber

Telefon: 02 03 / 29 87 86-14